25.07.2011 | dapd/aru

Was die Renteninformation aussagt

Die Deutsche Rentenversicherung verschickt jährlich über 40 Millionen Renteninformationen. Aus der Mitteilung können Versicherte entnehmen, ab wann sie eine Altersrente erhalten, wie viel sie in die Rentenkasse eingezahlt haben und welcher Rentenanspruch sich aus den bisherigen Beiträgen voraussichtlich ergibt.

Von der Rente gehen noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab. Außerdem können auch Steuern fällig werden.

Die Deutsche Rentenversicherung verschickt jährlich über 40 Millionen Renteninformationen. Aus der Mitteilung können Versicherte entnehmen, ab wann sie eine Altersrente erhalten, wie viel sie in die Rentenkasse eingezahlt haben und welcher Rentenanspruch sich aus den bisherigen Beiträgen voraussichtlich ergibt.

Garantierte Anwartschaft

Verbindliche Aussagen zur Rentenhöhe liefert die Renteninformation nur für die Erwerbsminderungsrente und die sogenannte Rentenanwartschaft, da sich beide Werte aus den bereits eingezahlten Versicherungsbeiträgen und damit gesammelten Entgeltpunkten ergeben. Die Rentenanwartschaft ist die monatliche Bruttorente, die ein Versicherter mit 67 Jahren nach derzeitigem Stand des Beitragskontos garantiert erhält. Die Anwartschaft kann nicht gekürzt werden.

Mögliche Rente

Zudem errechnet die Rentenversicherung mögliche Altersrenten. Dabei wird unterstellt, dass Versicherte bis zum Renteneintritt jedes Jahr genau so viele Entgeltpunkte sammeln wie im Durchschnitt der vergangenen fünf Jahre. Diese Annahme trifft allerdings nur dann zu, wenn sich das Einkommen des Versicherten bis zur Renten genau so entwickelt wie das Durchschnittseinkommen aller Versicherten. Um beispielsweise für 2011 genau einen Entgeltpunkt zu bekommen, muss das Bruttoeinkommen exakt dem Durchschnittseinkommen von 30.268 Euro entsprechen. Im Jahr 2005 reichte für einen Entgeltpunkt noch ein betragspflichtiges Einkommen von 29.202 Euro.

Dynamische Werte ohne große Aussagekraft

Die später ausgezahlte Altersrente errechnet sich aus dem Vielfachen von Entgeltpunkten und Rentenwert. Dieser liegt seit 1. Juli 2011 bei 27,47 Euro in West- und 24,37 Euro in Ostdeutschland. Die unterste Zeile im Kasten auf Seite eins der Renteninformation gibt also die Rente wieder, mit der ein Versicherter rechnen kann, wenn sich an seinen Einkommensverhältnissen im Verhältnis zu den Einkommen aller Arbeitnehmer bis zum Ruhestand nichts ändert und es auch keine Erhöhungen des Rentenwerts mehr gibt. Die Rentenversicherung weist allerdings darauf hin, dass von der Rente auf jeden Fall Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgehen und eventuell auch Steuern. Schließlich weist die Renteninformation auch noch sogenannte dynamisierte Werte aus, die vorsichtshalber aber nicht fett gedruckt sind. Bei der Berechnung wird angenommen, dass der Rentenwert bis zum 67. Lebensjahr des Versicherten im Durchschnitt um jährlich ein beziehungsweise zwei Prozent steigt. Eine große Aussagekraft haben diese Schätzungen aber kaum. Tatsächlich ist der Rentenwert seit 2002 nur um knapp 0,7 Prozent pro Jahr angehoben worden.

 

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  • Rentenanspruch, Wartezeit / Leistungsantrag (PDF, 133 kB)

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