15.11.2011

Unfallversicherung: Vorsicht vor schlechten Policen

Von den rund 28 Millionen Unfal­lpolicen in Deutschland bieten viele vermutlich nur lückenhaften Schutz. Finanztest hat deshalb mehrere hundert Tarifan­ge­bote für private Unfallversicherungen geprüft. Ergebnis: Nur drei Mal gab es das Qualitätsurteil sehr gut.

Handwerker zahlen für ihren Versicherungsschutz mehr.

Da am Markt tausende von Tarifvarianten kursieren, hat Finanztest nach eigenen Angaben bereits im Vorfeld stark gesiebt. Um in den Test aufgenommen zu werden, mussten die Angebote unter anderem bei Voll­invalidität mindestens 500.000 Euro leisten. Davon lässt sich ein Haus umbauen, eine Haushaltshilfe bezahlen und vieles mehr. Die Versicherer bieten ständig neue Variationen ihrer Unfallversicherungstarife an.

Frauen müssen künftig höhere Beiträge zahlen

Männer in ungefährlichen Berufen zahlen für sehr gute Angebote zwischen 236 und 333 Euro im Jahr, Frauen zwischen 221 und 306 Euro. Männer in gefährlicheren Berufen, vor allem mit körperlicher oder handwerklicher Tätigkeit, müssen für die sehr guten Tarife im Test zwischen 363 und 515 Euro im Jahr auf den Tisch legen. Frauen zahlen bei einigen Versicherern deutlich weniger als Männer. Das könnte sich ab Ende 2012 ändern. Dann müssen die Versicherer Unisextarife anbieten, die voraussichtlich für Frauen teurer werden. Für sie könnte es also sinnvoll sein, noch zu den aktuellen Konditionen einen Vertrag abzuschließen, rät Finanztest.

Mehr Geld bei schwerer Invalidität

Je nach Schwere der dauerhaften gesund­heitlichen Beeinträchtigung erhält der Versicherte einen unterschiedlich hohen Geldbetrag. Ein guter Vertrag zeichnet sich dadurch aus, dass der Kunde nicht nur bei 100 Prozent Invalidität eine hohe Summe erhält. Auch bei niedrigeren Invaliditätsgraden muss die Leistung stimmen. Aus den Angeboten im Test erhalten Versicherte zum Beispiel bei 50 Prozent Invalidität mindestens 100.000 Euro. Finanztest empfiehlt außerdem Tarife mit „Progression“, bei denen der Versicherte bei 100 Prozent Invalidität ein Vielfaches der vereinbarten Versicherungsgrundsumme erhält. Aus einem P 500-Tarif mit einer Versicherungssumme von 100 000 Euro gibt es dann beispielsweise 500 000 Euro.

Faire Bedingungen helfen im Ernstfall

Wichtig für den Kunden ist zudem eine faire Chance, im Ernstfall überhaupt an die vereinbarten Leistungen zu kommen. Ob und in welcher Höhe er diese bekommt, hängt vor allem von der Verbraucherfreundlichkeit der Versicherungsbedingungen ab. Einer der wichtigsten Punkte dabei ist die Gliedertaxe. Sie bestimmt, welchen Grad der Invalidität ein Unfallversicherer beispielsweise nach dem Verlust einer Hand aner­kennt. Davon hängt die Höhe der Leistung ab. Manche Versicherer bieten Tarife mit unterschiedlichen Gliedertaxen an. Sie erkennen dann statt der üblichen 55 Prozent für den Verlust einer Hand bis zu 100 Prozent Invalidität an. Der Kunde bekommt dann mehr Geld, unter Umständen so viel wie bei Vollinvalidität.

Beim Abschluss die Wahrheit sagen

Ist jemand bereits schwerbehindert oder pflegebedürftig, kann er keine Unfallversiche­rung mehr abschließen. Kleinere Vorerkrankungen sind normalerweise aber kein Problem. Es kann jedoch passieren, dass ein Versicherer einen Kunden ablehnt, zum Beispiel weil dieser bereits einen Bandscheiben­vorfall hatte. Doch es hat keinen Sinn, so etwas zu verschweigen. Lässt jemand bei den Fragen nach dem Gesundheitszustand oder nach Verletzungen und Erkrankungen in der Vergangenheit etwas weg, kann der Versicherer später unter Umständen vom Vertrag zurücktreten, warnt Finanztest.. Dann gebe es im Falle einer Invalidität kein Geld, und die bis dahin gezahlten Beiträge sind auch weg.

 
© handwerk-magazin.de 2012
Alle Rechte vorbehalten

Kommentare und Bewertungen Kommentar schreiben

Durchschnittliche Bewertung dieses Artikels: starstarstarstarstar (0 Bewertungen)
Ihre Bewertung dieses Artikels:

Zum Bewerten klicken Sie bitte auf die Sterne

Ihr Kommentar zu diesem Artikel

Bitte melden Sie sich an, um Ihren Kommentar angeben zu können.

Aktuelle Ausgabe | 05/2012

Newsletter

zur Anmeldung

Meisterfrage

?
Wer ist für die Abklärung bzw. Genehmigung von Neu-, An- und Umbauten zuständig, die im Zuge einer Betriebsübernahme vorgenommen werden?

Zwangsversteigerungen

haus
Immobilien unterm Hammer
Buchverlosung: Mit Banken verhandeln
Buchverlosung: Mit Banken verhandeln

Was können Unternehmer tun, um eine starke Verhandlungsposition gegenüber ihren Kreditgebern aufzubauen? Das ist die zentrale Frage, die das Buch „Mit Kreditgebern auf Augenhöhe verhandeln“ von Unternehmensberater Carl-Dietrich Sander praxisgerecht und gut verständlich beantwortet. handwerk magazin verlost zehn Exemplare. mehr...

E-Postbrief: Briefe per Internet versenden
E-Postbrief: Briefe per Internet versenden

Briefe und Rechnungen sicher im Internet verschicken, das verspricht der neue Dienst der Deutschen Post. Leser von handwerk magazin können das jetzt testen. Wer mitmacht, kann ein iPad gewinnen. mehr...

Werbepakete zu gewinnen

handwerk magazin und die Deutsche Post verlosen drei Online-Werbepakete im Gesamtwert von 7500 Euro. Starten Sie durch mit der eigenen Kampagne. mehr...

Umfrage

Wie häufig nutzen Sie Apps auf Ihrem Mobiltelefon?

Lexika

B wie Bonität

Neben dem klassischen Kredit gibt es für den Mittelstand noch weitere interessante Finanzierungsalternativen – etwa Leasing.

Beliebte Downloads

02.08.2010

Zeugnis: Mustertext nutzen

Sie brauchen einen guten Mustertext für ein Arbeitszeugnis? Exklusiv für Leser von handwerk magazin ...

Zeugnis
02.08.2010

Lehrstelle statt Studium

Immer mehr Abiturienten beginnen ihre berufliche Laufbahn im Handwerk. Die Berufsausbildung sei inzw...

Checkliste Ausbildungsvertrag
02.08.2010

Mehr Frauenpower im Handwerk

Immer mehr Frauen sind eigenständig als Unternehmerin im Handwerk tätig. Jede vierte Gründung im Han...

Businessplan, ausführlich