19.09.2011 | dapd/aru

Unfall: Hauptschuld beim rückwärts Ausparkenden

Handwerker sind viel mit dem Auto unterwegs und häufig auch in Eile. Doch gerade beim Ausparken gilt: Zeit nehmen! Denn das rückwärts ausparkende Auto trägt bei einem Unfall die Hauptschuld, so ein aktuelles Urteil.

Bild: Gerhard Blank
Nach dem ersten Schreck am Unfallort sollten Verursacher und Geschädigter Ruhe bewahren, die Polizei rufen und Experten einschalten.

Ein Autofahrer, der sich mit seinem Pkw im Rückwärtsgang in den fließenden Verkehr einordnet, hat stets besondere Sorgfalt walten zu lassen und jegliche Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu vermeiden. Er trägt die Hauptschuld, wenn es dabei zu einem Zusammenstoß kommt. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf weist die Deutsche Anwaltshotline in Nürnberg hin.

Fall: Einer parkt aus, der andere überholt

In dem Fall hatten auf der Straße fahrende Autos auf Höhe eines Supermarkts angehalten, um einem Ausparker die Ausfahrt aus der Parkbucht vor dem Geschäft zu ermöglichen. Ein Opel-Fahrer, der den Grund für den verkehrsbedingten Halt offenbar nicht mitbekommen hatte, fuhr links an der stehenden Fahrzeugkolonne vorbei und kollidierte mit dem just in diesem Moment rückwärts herausfahrenden Wagen.

Streit um die Hauptschuld

Der Fahrer dieses Wagens wollte jetzt dem Opel-Fahrer die Hauptschuld zuschieben. Schließlich hätte der in der gegebenen Situation die Fahrzeugschlange gar nicht überholen dürfen, zumal die Trennlinie in der Fahrbahnmitte nur zum Anfang des Überholvorgangs gestrichelt und dann durchgezogen war. Das sah das Gericht anders. Die Trennlinie verbiete nicht das Überholen schlechthin, sondern - im Interesse des Gegenverkehrs - nur das Hinüberwechseln auf die linke Fahrbahn. Das Überholen dagegen sei an dieser Stelle erlaubt gewesen, weil es durch keines der entsprechenden Verkehrszeichen verboten gewesen sei.

Anscheinsbeweis spricht gegen den Ausparker

"Ist jedoch die Ausfahrt eines Fahrzeugs von einem Grundstück zum Zeitpunkt der Kollision mit einem Teilnehmer des fließenden Verkehrs noch nicht beendet, spricht in der Regel der Beweis des ersten Anscheins gegen ihn", erklärt Rechtsanwältin Alexandra Wimmer die juristische Betrachtungsweise. Die Verletzung der Sorgfaltspflicht durch ihn gelte als Unfallursache.
Hätte er während seiner Rückwärtsfahrt den Raum seitlich und hinter sich ausreichend beobachtet, wäre der Zusammenstoß nämlich vermeidbar gewesen. Somit habe er die überwiegende Schuld an dem Unfall.

Auch die Betriebsgefahr zählt

Dass laut Urteilsspruch trotzdem auch der Opel-Fahrer für ein Drittel des Schadens zur Kasse gebeten wurde, hängt mit der von ihm ausgehenden Betriebsgefahr zusammen. Während des Unfalls sei sie durch das Überfahren der Trennlinie und das Überholen der Fahrzeugkolonne als erhöht anzusehen, befand das Gericht.


(Aktenzeichen: OLG Düsseldorf I-1 U 149/10)

 

Downloads zu diesem Artikel

© handwerk-magazin.de 2012
Alle Rechte vorbehalten

Kommentare und Bewertungen Kommentar schreiben

Durchschnittliche Bewertung dieses Artikels: starstarstarstarstar (0 Bewertungen)
Ihre Bewertung dieses Artikels:

Zum Bewerten klicken Sie bitte auf die Sterne

Ihr Kommentar zu diesem Artikel

Bitte melden Sie sich an, um Ihren Kommentar angeben zu können.

Aktuelle Ausgabe | 05/2012

Umfrage

Wie gehen Sie mit säumigen Kunden um?

Inkassobüros und Rechtsanwälte vermeide ich. Die Kundenbeziehung soll nicht gestört werden.
50 %
Ich schalte bei säumigen Kunden einen Rechtsanwalt ein.
27 %
Ich arbeite mit einem Inkassobüro zusammen.
22 %

Newsletter

zur Anmeldung

Meisterfrage

?
Wer ist für die Abklärung bzw. Genehmigung von Neu-, An- und Umbauten zuständig, die im Zuge einer Betriebsübernahme vorgenommen werden?

Zwangsversteigerungen

haus
Immobilien unterm Hammer
Buchverlosung: Mit Banken verhandeln
Buchverlosung: Mit Banken verhandeln

Was können Unternehmer tun, um eine starke Verhandlungsposition gegenüber ihren Kreditgebern aufzubauen? Das ist die zentrale Frage, die das Buch „Mit Kreditgebern auf Augenhöhe verhandeln“ von Unternehmensberater Carl-Dietrich Sander praxisgerecht und gut verständlich beantwortet. handwerk magazin verlost zehn Exemplare. mehr...

E-Postbrief: Briefe per Internet versenden
E-Postbrief: Briefe per Internet versenden

Briefe und Rechnungen sicher im Internet verschicken, das verspricht der neue Dienst der Deutschen Post. Leser von handwerk magazin können das jetzt testen. Wer mitmacht, kann ein iPad gewinnen. mehr...

Werbepakete zu gewinnen

handwerk magazin und die Deutsche Post verlosen drei Online-Werbepakete im Gesamtwert von 7500 Euro. Starten Sie durch mit der eigenen Kampagne. mehr...

Lexika

B wie Bonität

Neben dem klassischen Kredit gibt es für den Mittelstand noch weitere interessante Finanzierungsalternativen – etwa Leasing.

Beliebte Downloads

02.08.2010

Zeugnis: Mustertext nutzen

Sie brauchen einen guten Mustertext für ein Arbeitszeugnis? Exklusiv für Leser von handwerk magazin ...

Zeugnis
02.08.2010

Lehrstelle statt Studium

Immer mehr Abiturienten beginnen ihre berufliche Laufbahn im Handwerk. Die Berufsausbildung sei inzw...

Checkliste Ausbildungsvertrag
02.08.2010

Mehr Frauenpower im Handwerk

Immer mehr Frauen sind eigenständig als Unternehmerin im Handwerk tätig. Jede vierte Gründung im Han...

Businessplan, ausführlich