30.11.2011 | hbk

Telefonnutzung: Privatanteil angeben

Bei der Prüfung der Gewinnermittlung gilt ein kritischer Blick der Sachbearbeiter im Finanzamt und der Betriebsprüfer den Telefonkosten. Denn die Beamten unterstellen, dass der Unternehmer hier und da auch einmal privat telefoniert. Ein Gewinnzuschlag wie beim Pkw ist deshalb ein Muss.

Fehlt in der Gewinnermittlung die Hinzurechnung eines Privatanteils für die private Telefonnutzung betrieblicher Festnetz- und Handyanschlüsse, wird das Finanzamt den Gewinnzuschlag schätzen und Umsatzsteuer darauf berechnen. Rückendeckung bekamen die Finanzämter für diese Schätzung vom Finanzgericht München (Urteil, Az. 14 K 2217/08; veröffentlicht Ende Oktober 2011).

So vermeiden Unternehmer Zuschätzungen

Die Schätzung durch das Finanzamt vermeiden. Denn diese fällt in aller Regel nämlich sehr fiskalisch, also viel zu hoch aus. Ohne Aufzeichnungen sollten Unternehmer die private Telefonnutzung ebenfalls schätzen.

Tipp: Es geht aber auch genauer. Um Zweifel des Finanzamts und eine Schätzung der Kosten für private Telefonate von betrieblichen Apparaten zu verhindern, empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:

Aufzeichnungen. Für drei Monate Aufzeichnungen zu den anteiligen Kosten privater Gespräche führen.
Einzelaufstellung. Am besten eine Einzelaufstellung der Kosten von der Telefongesellschaft verlangen.
Durchschnitt. Den Monatsdurchschnitt für diesen Dreimonatszeitraum auch für die restlichen Monate des Jahres verwenden.

 
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