Fristlose Kündigung

Am besten stets doppelt absichern

Einem fristlos gekündigten Mitarbeiter sollte stets zusätzlich auch ordentlich gekündigt werden. Darauf macht der Bonner Informationsdienst "Arbeitsrecht kompakt - Urteilsblitzdienst für Arbeitgeber" aufmerksam. Klagt der Betroffene mit Erfolg, greift dann wenigstens die hilfsweise ausgesprochene fristmäßige Kündigung. mehr

Personalkosten

Was tun, wenn der Umsatz zurückgeht?

Bei betriebsbedingten Kündigungen - etwa wegen Rationalisierung - ist normalerweise eine Sozialauswahl nötig: Derjenige Arbeitnehmer muss ausgewählt werden, den eine Kündigung am wenigsten hart trifft. Das LAG Berlin (16 Sa 1052/03) hat eine andere Möglichkeit aufgezeigt: Wer wegen 20-prozentigen Umsatzrückgangs allen betroffenen Mitarbeitern kündigt und gleichzeitig neue Verträge mit 20 Prozent weniger Arbeitszeit und Gehalt anbietet, kann auf jede Sozialauswahl verzichten. mehr

Reorganisation

Der Chef darf auf Teilzeit umstellen

Wenn ein Chef einer Vollzeitkraft kündigt, um ihre Arbeit beispielsweise auf zwei Teilzeitkräfte aufzuteilen, so ist das seine Sache. Arbeitsgerichte, so das Bundesarbeitsgericht (2 AZR 385/03), dürfen diese Maßnahme nicht auf ihre Zweckmäßigkeit, sondern nur auf offensichtlichen Missbrauch hin überprüfen. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn einer Mitarbeiterin allein aus Rache wegen vorausgegangenen Beschwerden gekündigt würde. mehr

Falsch getankt

Mitarbeiter haftet mit

Wenn ein Arbeitnehmer aus Versehen ein Firmenfahrzeug mit Benzin statt mit Diesel betankt, haftet er für den Motorschaden zumindest teilweise mit. Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (7 Sa 631/03) musste er zwei Drittel der Schadenssumme zahlen. Den Rest hatte der Arbeitgeber als Betriebsrisiko, das sich aus einem Arbeitsverhältnis ergibt, selbst zu tragen. mehr

Mutterschaftsgeld

Die Belastung für Chefs steigt und steigt

Auf die zunehmende Belastung von Arbeitgebern durch das Mutterschaftsgeld hat Prof. Dr. Walter Leisner von der Uni Erlangen-Nürnberg hingewiesen. Seit 40 Jahren ist der Beitrag der Krankenkassen mit 13 Euro täglich konstant geblieben, der Arbeitgeberzuschuss dagegen von ursprünglich nahe 0 auf durchschnittlich ebenfalls 13 Euro angestiegen. mehr

Teilzeit

Erneute Schlappe für den Chef

Das Bundesarbeitsgericht schränkt die Freiheit von Arbeitgebern, ihren Betrieb nach eigenen Vorstellungen zu organisieren, weiter ein. Im zu entscheidenden Fall (9 AZR 232/03) hatte eine Mitarbeiterin Teilzeit nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz beantragt, und zwar mit einer täglichen Arbeitszeit zwischen 8 und 12 Uhr. Dem Teilzeitwunsch stimmte der Arbeitgeber zu, nicht aber dem gewünschten Arbeitsbeginn: Er hatte in der Zwischenzeit mit dem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen, in der für den Wareneingang, dem die Arbeitnehmerin zugeordnet war, der Arbeitsbeginn auf 6 Uhr festgelegt wurde. mehr

Kündigung

Klageverzicht kann erkauft werden

Ein erkrankter Mitarbeiter bekam zu Hause Besuch von seinem Chef. Der überreichte ihm die Kündigung samt einem Klageverzicht mit folgendem Text: "Den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses über den ..... (Datum) hinaus werde ich nicht geltend machen." mehr

Arbeitsunfall

Ausnahmsweise keine Praxisgebühr

Mitglieder der gesetzlichen Unfallversicherung brauchen nach Arbeitsunfällen keine Praxisgebühr zu zahlen. mehr

Eheverträge

Weiter freie Bahn für private Klauseln

Es bleibt dabei: Ehepartner können auch künftig per Vertrag die gesetzlichen Regeln über Zugewinn, Versorgungsausgleich und Unterhalt ausschließen. Das hat der Bundesgerichtshof in seinem mit Spannung erwarteten Grundsatzurteil (XII ZR 265/02) festgelegt. Voraussetzung: Keiner der Partner wird gravierend benachteiligt. Für die dazu nötige Bewertung haben die Karlsruher Richter eine Abstufung vorgenommen: Uneingeschränkt ist demnach die Vereinbarung von Gütertrennung statt Zugewinnausgleich möglich: Das während der Ehe erworbene Vermögen wird dann nicht aufgeteilt. Nicht uneingeschränkt abdingbar sind dagegen der Versorgungsausgleich (Ausgleich für die in der Ehe erworbenen Rentenansprüche) und der Unterhalt für Alters- und Krankheitsunterhalt. Besonders kritisch müssen die Gerichte laut BGH schließlich jede vertragliche Einschränkung des Unterhalts wegen Kindesbetreuung überprüfen.hm-Hinweis: Eheverträge können also durchaus jetzt sittenwidrig sein, wenn ein Partner zu sehr benachteiligt wird. Die Zahlung von Unterhalt und Altersvorsorge völlig auszuschließen wird künftig schwieriger. mehr

Überstunden

Ohne Vertrag geht gar nichts

Zugabe vom Europäischen Gerichtshof: Hatte er schon vor einiger Zeit die schriftliche Niederlegung der wesentlichen Arbeitsbedingungen vorgeschrieben, sofern es keine Arbeitsverträge gibt, gehören neuerdings auch Überstunden dazu (C-350/99): Konsequenz: Will ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter verpflichten, auf mündliche Anordnung hin Überstunden zu leisten, muss er dies den Arbeitnehmern vorher schriftlich mitteilen.hm-Tipp: Eine entsprechende Überstundenklausel sollte in die Arbeitsverträge oder die Niederschriften nach dem Nachweisgesetz aufgenommen werden. mehr

Einstellungsgespräch

Unbedingt nach Alkohol fragen

Verschweigt ein "trockener" Alkoholiker bei einem Einstellungsgespräch seine latente Krankheit, so kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht wegen arglistiger Täuschung anfechten, wenn der Mitarbeiter einen Rückfall erleidet. Von sich aus, so das Arbeitsgericht Hannover (10 Ca 622/03) musste er von seiner Neigung nicht berichten.hm-Hinweis: Zulässig ist aber die ausdrückliche Frage beim Einstellungsgespräch, ob eine Krankheit vorliegt, die arbeitsunfähig machen kann. mehr

Lohnfortzahlung

Fünf "gelbe Scheine" waren zuviel

Man kann`s auch übertreiben: Nach einem Streit mit seinem Chef legte ein Arbeitnehmer innerhalb von zwei Monaten "gelbe Scheine" von fünf Ärzten vor, die ihm lückenlos nacheinander fünf verschiedene Beschwerden attestierten. Das LAG Hamm (18 Sa 721/03) schloss messerscharf: Der "Beweiswert" der Atteste ist "erschüttert". Der Chef musste den Lohn nicht weiterzahlen.hm-Hinweis: Die Lohnzahlung entfällt auch, wenn ein Arbeitnehmer eine Schlägerei provoziert hat und sich verletzt (LAG Hamm, 18 Sa 785/03). Das muss sein Chef allerdings durch Zeugen beweisen können. Sonst wird er doch zur Kasse gebeten (Arbeitsgericht Frankfurt/M., 1 Ca 5858/03). mehr

Handwerksreform

Die Liste der 41 geretteten Meisterberufe

Künftig soll doch in 41 Berufen der Meisterbrief Voraussetzung für die Selbständigkeit im Handwerk sein. Darauf hat sich der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag geeinigt. Allerdings können sich auch Altgesellen nach sechs Jahren im Beruf selbständig machen. mehr

Kfz-Verkehr

Ab Frühjahr 2004 härtere Strafen

Bund und Länder haben sich auf härtere Strafen für Verkehrssünder geeinigt. Ab Frühjahr 2004 gilt ein neuer Bußgeldkatalog, der unter anderem schärfere Sanktionen für das Telefonieren ohne Fernsprecheinrichtung am Steuer vorsieht. Die Strafen im Einzelnen:* Handy am Steuer ohne Freisprecheinrichtung: 40 Euro Bußgeld (bisher 30 Euro) und ein Punkt in Flensburg.* Das gleiche auf dem Fahrrad: 25 Euro (15 Euro).* Falsches Einfahren in den Kreisverkehr: Strafe wird noch festgelegt.* Bus-Insassen, die vorhandene Gurte nicht anlegen: 30 Euro Verwarnungsgeld. Der Busfahrer muss auf diese Pflicht hinweisen.* Falsch parken mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen: 40 Euro Bußgeld und ein Punkt.* Unerlaubte Blinklichter zum Beispiel in Lkw-Führerhäusern: 20 Euro (5 Euro). mehr

Teilzeitarbeit

Arbeitgeber kann ablehnen

Ein Arbeitgeber kann den Teiilzeitantrag seines Mitarbeiters ablehnen, wenn er für die Zeit, in der dieser Mitarbeiter dann ausfallen würde nicht ebenfalls eine Teilzeitkraft findet (BAG 9 AZR 16/03). Ist der Antrag auf Teilzeitarbeit akzeptiert worden, kann er nicht aus privaten Gründen - beispielsweise wegen Schwangerschaft - zurückgenommen werden (Arbeitsgericht Passau, 2 Ca 1165/02 D). mehr

Aktuelle Ausgabe | 05/2012

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