31.10.2011 | dapd

Sicher in Rente mit Rürup

Eigentlich für Selbstständige und Freiberufler als Basisrente eingeführt, bietet die Rürup-Rente aber auch angestellten Handwerkern, die gutes Geld verdienen, viele Vorteile. Vor allem steuerlich lässt sich hier viel rausholen.

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Bild: Digitalstock
Die Rente ist schon lange nicht mehr sicher

Aktuell sind 72 Prozent der Höchstbeträge, das sind 20.000 Euro für Ledige und 40.000 Euro für Verheiratete, steuerlich absetzbar. Damit ist für Sparer ein Steuervorteil von bis zu 13.000 Euro im Jahr möglich

Ein weiteres Plus der Rürup-Rente ist, dass sie eine lebenslange Rentenzahlung garantiert. Damit kann das angesparte Vermögen nicht wie bei Banksparplänen irgendwann verbraucht sein. Außerdem muss das Rürup-Vermögen im Falle einer Arbeitslosigkeit oder Insolvenz nicht aufgebraucht oder aufgelöst werden, es steht also weiter zur Verfügung, was vor allem für selbständige Handwerksunternehmer ein deutliches Plus ist.

Dabei bleibt das Modell aber flexibel. So steht es Anlegern frei, die Einzahlung entsprechend seinen Rentenwünschen selbst zu bestimmen, sowohl Höhe als auch Einzahlungsrhythmus sind variabel. Es besteht auch die Möglichkeit, den Vertrag zu jeder Zeit beitragsfrei zu stellen und damit die regelmäßigen Zahlungen aussetzen, bis man sich entscheidet, wieder in den Vertrag einzuzahlen.

Der Rentenbeginn kann entsprechend den gesetzlichen Vorschriften frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahres gewählt werden. Bei Neuverträgen ab dem kommenden Jahr steigt diese Altersgrenze sogar auf 62 Jahre an. Viele Rürup-Renten sehen heute vor, dass der Rentenbeginn flexibel gestaltet werden kann: Die Zahlung kann dann zwischen dem 60. und dem 68. Lebensjahr abgerufen werden. Es besteht jedoch, anders als bei anderen Verträgen, kein Kapitalwahlrecht. Das heißt, dass nur lebenslange monatliche Rentenzahlungen möglich sind.

Auch eine Übertragung der Rürup-Rente auf eine andere Person ist nach den gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht möglich. Der Vertrag kann lediglich um eine Hinterbliebenenabsicherung ergänzt werden. Die Rente fließt dann an den Ehegatten oder die Kinder weiter. Die Beiträge für die Hinterbliebenenabsicherung dürfen aber nicht mehr als die Hälfte des gesamten Beitrags ausmachen, damit der Vertrag steuerlich gefördert werden kann.

 
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