Freiwillige Rentenversicherungsbeiträge für das Jahr 2009 müssen spätestens bis zum 31. März 2010 eingezahlt sein. Darauf weisen die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern hin.
Wer nicht oder nicht mehr wie die meisten Handwerker 18 Jahre lang pflichtversichert ist, kann freiwillig weiter in die Rentenkasse einzahlen. Die Beitragshöhe kann zwischen monatlich 79,60 Euro und 1074,60 Euro in beliebiger Höhe entrichtet werden.
Wichtig ist der Termin 31.3. vor allem für Versicherte, die durch die Beitragszahlung ihre Anwartschaft auf Rente wegen Erwerbsminderung aufrecht erhalten können. Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
„Aber es gibt noch viele weitere Vorteile durch die freiwillige Versicherung“, so die Deutsche Rentenversicherung in Bayern. Sinnvoll sei, sich vor einer Beitragszahlung individuell beraten zu lassen. Die Experten prüfen, ob und in welcher Höhe freiwillige Beiträge erforderlich sind.
Tipps: Hier können Sie die kostenlose Infobroschüre zur freiwilligen Rentenversicherung herunterladen.
Weitere Informationen und das Formular zur Beitragszahlung finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung . Persönliche Informationen bietet das kostenlose Bürgertelefon unter 0800 100 480 88. Mehr Informationen Versicherungspflicht für Handwerker
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