Die rund 84 000 Beschäftigten im deutschen Dachdeckerhandwerk erhalten ab Freitag 19.03.2010 wieder einen Mindestlohn. Nach dem Tarifvertrag vom 28. September 2009 beträgt der neue Mindestlohn für die Dachdecker bundesweit künftig 10,60 Euro.
Der Mindestlohn tritt am Tag nach der Veröffentlichung der Rechtsverordnung im Bundesanzeiger in Kraft, wie die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) mitteilte.
Ab 1. Januar 2011 erhöht sich der Mindestlohn auf 10,80 Euro. Für das späte Inkrafttreten macht die IG BAU die Bundesregierung verantwortlich. Mindestlöhne im Dachdeckerhandwerkexistieren bereits seit 1997.
Weitere Informationen zu Mindestlöhnen auf handwerk-magazin.de
Meldung vom 10.03.2010 Mindestlohn für Gebäudereiniger tritt in Kraft
Meldung vom 10.03.2010 Mindestlöhne im Handwerk
Meldung vom 11.08.2009 Mindestlohn für Maler und Lackierer
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