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12.11.2010 Rebecca Eisert

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Finanzen / Berufsgenossenschaft
juergen@tiefbau-kuehn.de - 08.12.2010

Der Artikel ist an Scheinheiligkeit nicht zu überbieten. Außerdem sind einige Unwahrheiten
zu bemerken.
- "Chef haftet nur bei Vorsatz"
Vorsatz scheint auch schon zu sein, wenn keine Gefährdungsbeurteilung vor Tätigkeitsaufnahme erstellt wurde.
Denn aufgund dieser Tatsache wurde ich bzw. meine Haftpflichtversicherung mit einem hohen
Betrag ca. 90000 in Regress genommen.
Wenn aber meine Haftpflichtversicherung ohnehin zahlen muss, wofür brauche ich dann eine BG?!.
Die ärztliche Betreuung des Unfallopfers war mangelhaft. Um Kosten zu sparen wurde eine
schnelle Wiedereingliederung vor einer optimalen ärztlichen Versorgung gestellt.
Bei Unfällen wird ein Beitragszuschlag erhoben
jedoch wird bei langjähriger Unfallfreiheit kein Betragsnachlass gewährt. (Dies gilt zumindest für die Bau BG.
Das wesentliche ist aber, das die BG fast immer
Jemanden in Regress nimmt der dann hoffentlich Haftpflichtversichert ist.
Also BG als Sorglospaket für den Unternehmer
wohl kaum

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