30.11.2011 | hbk

Heim- und Handwerk: Steuern sparen

Am 30.11.2011 beginnt im München die Verbrauchermesse Heim und Handwerk. Wer diese als Unternehmer oder Arbeitnehmer besucht oder selbst ausstellt, kann Steuern sparen.

Unternehmer besucht Messe als Besucher

Besucht ein Unternehmer die Messe, darf er sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Messebesuch als Betriebsausgaben verbuchen, wenn der betriebliche Grund für den Besuch plausibel erläutert ist. Der Nachweis ist erbracht, wenn auf einem Extrablatt die Gründe für den Besuch (Treffen mit Bewerbern oder Geschäftspartnern, Teilnahme an einer Veranstaltung, Suche nach neuen Geschäftsideen) vermerkt sind.

Abziehbar sind bei einem Besuch der Heim und Handwerk in München aus rein betrieblichen Gründen folgende Kosten:

- Kosten für Eintrittskarten
- Verpflegungsmehraufwendungen (6/12/24 Euro bei Abwesenheit von zu Hause und vom Betrieb von mindestens 8/14/24 Stunden).
- Parkgebühren
- Übernachtungskosten
- Bewirtungskosten bei Bewirtung von Geschäftspartnern, potenziellen Kunden und Bewerbern
- Fahrtkosten

Unternehmer besucht Messe als Aussteller

Hier gibt es eine Besonderheit zu beachten. Die Miete für den Stand müssen Unternehmer bei Ermittlung des Gewerbeertrags nach § 8 Nr. 1 Gewerbesteuergesetz dem Gewinn aus Gewerbebetrieb hinzurechnen.

Mitarbeiter besucht Messe als Besucher

Besucht ein Arbeitnehmer die Heim- und Handwerk im München aus beruflichen Gründen, kann er dieselben Aufwendungen wie ein Unternehmer abziehen – anstatt als Betriebsausgaben als Werbungskosten. Arbeitnehmer müssen jedoch detailliert nachweisen, dass der Besuch beruflich bedingt war. Der Nachweis gelingt mit diesen Aufzeichnungen oder Unterlagen

Gründe. Festhalten der Gründe für die berufliche Veranlassung des Messebesuchs (Fortbildung, Treffen mit potentiellen Arbeitgebern, Teilnahme an Seminar).
Adressen. Visitenkarten der Personen, mit denen man aus beruflichen Gründen Kontakt hatte.
Bescheinigung. Bestätigung des Arbeitgebers, dass der Besuch aus beruflichen Gründen notwendig war.
Arbeitszeit. Nachweis, dass der Arbeitgeber den Besuch der Messe als Arbeitszeit angerechnet hat.

 
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