15.03.2010

Handwerk erleichtert: Kein Sonnenschutz per Gesetz

Dieser Tage ist es zwar noch schwer vorstellbar, aber der Sommer wird kommen und damit auch wieder kräftige Sonnenstrahlen. Das Arbeitsministerium hat jetzt entschieden, dass der Schutz von Arbeitnehmern vor Sonnenlicht nicht zusätzlich gesetzlich geregelt. Aufatmen vor allem am Bau.

Sonnenschutz nach EU-Vorbild, mehr nicht. Bild: ddp

„Damit wird zusätzliche Bürokratie und eine weitere Belastung der Betriebe verhindert. Denn der ursprünglich geplante nationale Gesetzentwurf ging deutlich über die EG-Richtlinie hinaus, die sich nur auf die Gefährdung durch künstliche optische Strahlung bezieht“, zeigt sich Otto Kentzler, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) zufrieden.

Der ZDH hatte den Gesetzentwurf abgelehnt und eine „Eins-zu-eins“-Umsetzung des europäischen Rechts gefordert. Die stichhaltige Begründung: Das Gesetz bedeute eine Überregulierung und wäre nicht praxistauglich gewesen.

Arbeitgeberpflicht wäre es gewesen, die Arbeitnehmer über die Wetteraussichten zu informieren und in den Gebrauch von Sonnenschutzmitteln einzuweisen. Kentzler: „Es besteht bereits ausreichender Schutz vor Gefährdung durch die Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes, der Arbeitsstättenverordnung und der Unfallverhütung.“

Das Ministerium trägt den Bedenken des Handwerks nun Rechnung und wird wie in der europäischen Richtlinie gefordert, nur die künstliche optische Strahlung, also z. B. Laserlicht, in die Gesetzgebung aufnehmen.

Mehr Informationen zur Sonnenschutzrichtlinie auf handwerk-magazin.de

Archivmeldung Sonnencreme-Richtlinie ist Schnappsidee

Archivmeldung Verboten: Sonnenbaden während der Arbeitszeit

Mehr Informationen zum Thema im Internet:

ZDB-Meldung vom August 2009: Baugewerbe lehnt nationale Sonnenscheinverordnung ab

 
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