Markt

01.03.2011
Ehrenamt

"Gutes Tun" wird künftig mehr belohnt

Seit langem wird das Ehrenamt stiefmütterlich behandelt. Wer Gutes tun will, hat es oft schwer. Jetzt hat der Bundesrat den Weg zur Stärkung ehrenamtlicher Tätigkeiten frei gemacht.

Bild: ddp
140 Jahre Freiwillige Feuerwehr Muenchen - ohne ehrenamtliches Engagement undenkbar

Die Länderkammer billigte einen Gesetzesbeschluss des Bundestages, wonach bürgerschaftliches Engagement in Deutschland mit einer Steuerentlastung in Höhe von fast einer halben Milliarde Euro gefördert wird. Das Gesetz tritt rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft.

Der so genannte Übungsleiterfreibetrag von 1.848 Euro steigt damit auf 2.100 Euro im Jahr. Außerdem wird ein allgemeiner steuerlicher Freibetrag in Höhe von jährlich 500 Euro für alle
Personen eingeführt, die ehrenamtlich in Vereinen Verantwortung übernehmen. Die ihnen dafür gewährte Aufwandsentschädigung wird bis 500 Euro steuerfrei sein.

Die Höchstgrenzen für den steuerlichen Abzug von Spenden von bisher fünf beziehungsweise zehn Prozent der Gesamteinkünfte werden auf einheitliche 20 Prozente angehoben. Zudem soll der Höchstbetrag für die Ausstattung von Stiftungen mit Kapital von 307.000 auf eine Million Euro erhöht werden.

Zudem steigt die Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Betätigungen gemeinnütziger Körperschaften und die sogenannte Zweckbetriebsgrenze bei sportlichen Veranstaltungen von 30.878 Euro auf 35.000 Euro Einnahmen im Jahr.

 

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