Bisher waren die geplanten Kürzungen zum Gründungszuschuss für den 1. April 2012 vorgesehen. Eine Sprecherin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bestätigte nun gegenüber handwerk magazin, dass die Kürzungen bereits zum 1. November 2011 in Kraft treten werden. Die Einschnitte werden zeitlich volle fünf Monate vorgezogen.
Auf Existenzgründer wartet in diesem Jahr eine unschöne Überraschung. Die geplanten Kürzungen zum Gründungszuschuss werden bereits zum 1. November diesen Jahres in Kraft treten. Eigentlich sollten die Kürzungen erst im April 2012 umgesetzt werden. Der Gesetzesentwurf wird Ende Mai im Bundeskabinett vorgestellt und dann im Bundestag beraten. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis zur parmentarischen Sommerpause (9. Juli bis 4. September) abgeschlossen sein.
Der frühere Termin hat gravierende Auswirkungen - auch auf bereits arbeitslose Gründungswillige. Wer nach dem 1. Februar diesen Jahres arbeitslos geworden ist und gründen will, kann das Arbeitslosengeld I nicht mehr neun Monate in Anspruch nehmen, denn er muss vor dem 1. November gründen, wenn er die Förderung in ihrer alten Form in Anspruch nehmen möchte. Das Gesetz wirkt dadurch rückwirkend und eine Übergangsbestimmung ist nicht vorgesehen.
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