Die Gründungsförderung durch den Staat soll in Zukunft erheblich reduziert werden. Laut dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) liegt das Gesetz, das über Kürzungen des Gründerzuschusses entscheiden soll, jedoch weiter auf Eis.
In ihrer Debatte kamen Bundestag und Bundesrat zu keinem Ergebnis, so dass für den 22. November eine erneute Sitzung angesetzt wurde.
Ermessensentscheidung löst Rechtsanspruch ab
Kernpunkte der Reform sind eine 75-prozentige Kürzung des Gesamtbudgets für die Förderung neuer Gründer (von 1,8 Milliarden Euro auf etwa 400 Millionen Euro jährlich), sowie eine Reduzierung der Bezugsdauer von neun auf sechs Monate. Außerdem soll künftig die Agentur für Arbeit über die Zuschüsse zu entscheiden (Ermessensentscheidung). Bisher hatten Neugründer einen Anspruch auf diese Förderung. Des Weiteren wird zum Zeitpunkt der Gründung nicht mehr nur ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld I von 90 Tagen, sondern von 150 Tagen vorausgesetzt.
Einsparungen für andere Bereiche vorgesehen
Die vorgesehenen Änderungen wurden bereits von vielen Experten kritisiert. Diese gehen davon aus, dass die Einsparungen in diesem Bereich keinen Nutzen für den Staat haben, da dafür wohl in andere Bereiche investiert wird.
(uqrl/ds)
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