Der Bundestag hat beschlossen, dass das Budget für den Gründungszuschuss um mehr als 75 Prozent gekürzt wird. Außerdem wird die Förderung von einem Rechtsanspruch in eine Ermessensleistung umgewandelt.
Das berichtet die Gründungsberatung Dykiert. Demnach sollen die Änderungen zum 1. November 2011 in Kraft treten, da nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger keine Übergangsregelung vorgesehen sei.
Dykert weist jedoch darauf hin, dass das "Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt" auch schon in der zweiten Oktoberhälfte in Kraft treten könnte, falls die weiteren formalen Schritte zügig durchgeführt werden.
Bei den Anträgen Gas geben
Arbeitslose Gründungswillige mit Anspruch auf Arbeitslosengeld I sollten sich der Gründungsberatung zufolge beeilen – und den vollständigen Antrag bis zum 14. Oktober 2011 bei der zuständigen Agentur für Arbeit abgeben.
Der Gründungsberatung Dykert zufolge machten sich allein 2010 rund 170.000 Gründer aus der Arbeitslosigkeit selbständig und schufen rund 80.000 weitere Arbeitsplätze.
Fast alle Fachleute erwarteten nun für 2012 einen dramatischen Rückgang dieser Zahlen. Die Bundesregierung verhindere mit diesem Beschluss das Entstehen neuer Arbeitsplätze, so Dykert. Eines der erfolgreichsten arbeitsmarktpolitischen Förderinstrumente sei mehr oder weniger abgeschafft worden.
Der Beschluss wurde laut dem Deutschen Bundestag von der Opposition massiv kritisiert, die Dykert zufolge geschlossen gegen die Änderungen gestimmt hatte.
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