Viele Arbeitgeber haben für ihre Angestellten Unfallversicherungen abgeschlossen und zahlen dafür auch die Beiträge. Wenn es zu einer Auszahlung der Versicherung kommt und die Rechte aus dem Versicherungsvertrag dem Arbeitgeber zustehen, muss der Angestellte einen Teil der Leistung versteuern.
Darauf weist das Internetportal steuerrat24.de hin. Steuerpflichtig ist dabei der Teil der Versicherungssumme, die der Arbeitgeber selbst als Prämie gezahlt hat. Der darüber hinausgehende Teil ist steuerfrei. Hat der Arbeitgeber also acht Jahre lang 100 Euro jährlich bezahlt und erhält der Angestellte eine Versicherungssumme von 20.000 Euro, muss er 800 Euro versteuern und erhält die restlichen 19.200 Euro steuerfrei.
ddp/ree
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