Fahrtenbuch

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Fahrtenbuch

Die private Nutzung von Firmen- oder Geschäftswagen wird steuerlich erfasst. Dies geschieht entweder mit der Ein-Prozent-Methode oder Sie greifen auf die Fahrtenbuch-Methode zurück. Wer die tatsächlichen Fahrten mit einem Fahrtenbuch belegen will, muss es ordnungsgemäß führen.

Neues Urteil zum Fahrtenbuch

Ein Fahrtenbuch muss nicht im Original vorliegen, ein nachträglich ausgedrucktes Fahrenbuch kann ebenso ordnungsgemäß sein. Das hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (AZ:12 K 12047/09) entschieden. mehr

Excel-Datei als Fahrtenbuch ausnahmsweise zulässig

Bei Fahrtenbüchern sind Finanzämter und Finanzgerichte die Pingeligkeit in Person - schon kleinste Fehler und Ungereimtheiten reichen normalerweise, um das Fahrtenbuch durchfallen zu lassen.Umso mehr überrascht das Urteil vom Finanzgericht Berlin-Brandenburg. mehr

Elektronisches Fahrtenbuch darf nicht veränderbar sein

Das Finanzamt muss ein elektronisches Fahrtenbuch zur Trennung privater und beruflicher Nutzung des Firmen-Pkw nur akzeptieren, wenn nachträgliche Änderungen der Einträge ausgeschlossen sind. mehr

Firmenwagen

Legen Sie ein Fahrtenbuch an

Viele selbständige Einzelunternehmer haben in ihrem betrieblichen Fuhrpark mehrere Fahrzeuge. Das Finanzamt kann dann grundsätzlich für jeden Firmenwagen einen privaten Nutzungsanteil ansetzen. Doch seit Jahresanfang dürfen Sie das Gegenteil beweisen. mehr

Fahrtenbuch unbedingt korrekt führen

Wer sein Fahrtenbuch nicht zeitnah und korrekt führt läuft Gefahr, dass das Buch vom Finanzamt nicht zugelassen wird. mehr

Aktuelle Ausgabe | 05/2012

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