Sozialversicherung

30.06.2011 hwk Dresden / Jennifer Zimmermann

Entgeltersatz: Datenaustausch nur noch elektronisch

Ab dem 1. Juli müssen Arbeitgeber Daten zur Sozialversicherung über das sogenannte elektronische Datenaustauschverfahren Entgeltersatzleistungen versenden. Die notwendigen Daten zu Krankengeld, Mutterschaftsgeld etc. können nur noch elektronisch übermittelt werden.

Bild: iStockphoto
Für eine Übergangsfrist von sechs Monaten konnten Arbeitgeber für ihre Meldungen sowohl Papierformulare als auch den digitalen Weg nutzen.

Ab dem 1. Juli 2011 ist die Papierform ungültig: Spätestens dann müssen alle Arbeitgeber erforderliche Bescheinigungen zum Beschäftigungsverhältnis, zu Arbeitszeit und Entgelt elektronisch übermitteln. Ziel ist eine einheitliche Übertragung der Daten zwischen Unternehmen und Leistungsträgern. Der Aufwand für das Erfassen von Bescheinigungen, die in Papierformularen abgegeben wurden, entfällt künftig.


Betroffen sind folgenden Leistungen: 

- Gesetzliche Krankenversicherung: Krankengeld, Kinder-Krankengeld (Kinderpflege-Krankengeld), Mutterschaftsgeld, Versorgungskrankengeld
- Gesetzliche Rentenversicherung: Übergangsgeld
- Gesetzliche Unfallversicherung: Verletztengeld, Kinderpflege-Verletztengeld, Übergangsgeld
- Bundesagentur für Arbeit: Übergangsgeld

 

Die Bescheinigung können auf zwei Wegen übertragen werden: gesichert und verschlüsselt aus systemgeprüften Programmen heraus (zum Beispiel: Entgeltabrechnungssoftware) oder mittels maschineller Ausfüllhilfen. Letztere stellen die Krankenkassen kostenlos zur Verfügung.
Bis zum 1. Juli sollten Betriebe die von ihnen eingesetzten Softwareprodukte überprüfen und im Zweifelsfall bei den Anbietern nachfragen, ob Updates erforderlich sind.

 

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