30.01.2012 | Harald Klein

Eigenverbrauch: Neue Werte für Bäcker, Konditoren und Fleischer

Egal, ob ein Handwerker Lebensmittel herstellt oder damit handelt – das Finanzamt unterstellt automatisch, dass er und seine Familie privat Waren verbrauchen. Den steuerpflichtigen pauschalen Gegenwert setzt das Bundesfinanzministerium jedes Jahr neu fest. Jetzt sind die Zahlen für 2012 veröffentlicht worden.

Für die Sachentnahmen 2012 gelten folgende Besonderheiten:

* Die Pauschbeträge gelten unabhängig von Essgewohnheiten
Selbst wenn Sie kaum Fleisch und Wurst aus Ihrer Metzgerei mit nach Hause nehmen, müssen Sie die vorgeschriebenen Pauschbeträge für den unterstellten Verzehr versteuern.

* Die Pauschbeträge sind Jahreswerte. Je nach Alter müssen Sie in folgender Höhe angesetzt werden:

Für Sie und Ihren Ehegatten: voller Pauschbetrag 
Gewinnhinzurechnung in Höhe des vollen Pauschbetrags
Kinder bis zu zwei Jahre: keine Hinzurechnung
Kinder bis zu zwölf Jahre: halber Pauschbetrag
Bei gemischte Betrieben wie einer Metzgerei mit Gastwirtschaft, gilt der jeweils höhere Pauschbetrag.
Sie müssen also nicht für die Metzgerei und zusätzlich für die Gastwirtschaft einen Pauschbetrag hinzurechnen. Es genügt ein Pauschbetrag – aber eben der höhere.

Beispiel zur Berechnung der Sachentnahme:
Sie betreiben eine Bäckerei. Sie und Ihre Ehefrau haben drei Kinder im Alter von 1, 8 und 14 Jahren. Für die unterstellte Entnahme von Lebensmitteln müssen Sie im Jahr 2012 folgende Beträge Ihrem Gewinn hinzurechnen:

Für Sie selbst: 1.316 Euro
Für Ihre Ehefrau: 1.316 Euro
Für Kind 1 (1 Jahr): 0 Euro
Für Kind 2 (8 Jahre): 658 Euro
Für Kind 3 (14 Jahre): 1.316 Euro
Gesamte Gewinnerhöhung: 4.606 Euro

Tipp: Das Finanzamt erwartet auch noch Umsatzsteuer auf diese unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen). In dem aktuellen BMF-Schreiben sind die Pauschbeträge in einen Teil mit 19 Prozent und in einen Teil mit 7 Prozent Umsatzsteuer getrennt ausgewiesen.

 
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