Fahrzeug

01.03.2011

Diesel-Filter: Zuschuss auch für Kleintransporter

Einen staatlichen Zuschuss von 330 Euro erhalten jetzt auch Transporter bis 3,5 Tonnen für die Nachrüstung eines Dieselpartikelfilters. Insgesamt stellt der Bund mehr als 50 Millionen Euro für die Förderung bereit.

Den Zuschuss für das Nachrüsten eines Dieselpartikelfilters gibt es ab sofort auch für Halter leichter Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen. Foto: ddp

Nachdem die Förderrichtlinie am 12. Mai 2010 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden sei, werde das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) voraussichtlich ab 1. Juni 2010 Antragsformulare für die Barförderung der Filternachrüstung im Internet bereitstellen, so ein Sprecher.

Mit 330 Euro werde die Nachrüstung von Dieselpartikelfiltern für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht gefördert. Bei Pkw geschehe dies auch rückwirkend für Nachrüstungen, die ab 1. Januar dieses Jahres vorgenommen wurden. Für leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht gelte die Förderung erst nach Inkrafttreten der Richtlinie ab 13. Mai 2010.

Nach Angaben aus dem Bundesumweltministerium stehen bis zum Ende dieses Jahres insgesamt rund 54 Millionen Euro für die Nachrüstförderung bereit. Damit könnten etwa 160.000 Dieselfahrzeuge mit Partikelfiltern nachgerüstet werden.

Besonders begrüßte ein Sprecher des Kfz-Gewerbes die Tatsache, dass nun auch Kleintransporter für Handwerks- und Servicebetriebe in den Kreis der förderungswürdigen Fahrzeuge aufgenommen worden seien. Für diese Gewerbezweige sei die problemlose Einfahrt in die Umweltzonen unverzichtbar, und sie trügen mit der Nachrüstung dazu bei die Umwelt zu entlasten.

Weitere Informationen auch zur Antragstellung finden Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)_blank.

(ddp/sel)


Weitere Informationen für Halter von Nutzfahrzeugen auf handwerk-magazin.de:

Artikel in der aktuellen Juni-Ausgabe: Fahrtenschreiber - Datenschutz für Kleinlaster

Meldung vom 07.05.2010: Tachografenpflicht - Keine Ausdehnung auf leichte Transporter

Meldung vom 23.03.2010: Elektronisches Fahrtenbuch darf nicht veränderbar sein

 
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