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Ein privat mitgenutzter Firmenwagen ist chic und praktisch, kann aber zur Steuerfalle werden, wenn das Finanzamt den Privatvorteil zu hoch ansetzt. Wie das zu vermeiden ist.
Mitarbeiter, die einen Firmenwagen auch privat nutzen dürfen, können diesen Vorteil mit der Ein-Prozent-Methode versteuern. Grundlage hierfür ist der Listenneuwagenpreis zuzüglich Sonderausstattungen. Doch was geschieht, wenn der Betrieb erst kurze Zeit nach der Zulassung das Fahrzeug verändert? mehr
Firmenautos | Wer mehrere Firmenwagen privat nutzt, zahlt nach einem neuen BFH-Urteil mehrfach Steuern. Doch das können Unternehmer geschickt vermeiden und auch den Kauf optimal absetzen. mehr
Der Bundesfinanzhof entscheidet auch über Fälle, die für Handwerker relevant sind. Haben Sie ein ähnliches Thema, muss das Finanzamt nach einem Hinweis Ihre Steuer offen halten. So können Sie von einer positiven Entscheidung des BFH profitieren. mehr
Bei Dienstwagen-Nutzung muss die volle Strecke Wohnung-Betrieb versteuert werden. mehr