20.12.2011 | Datev/ex

Datenschutz im eigenen Unternehmen

Datenschutz bezeichnet den Schutz personenbezogener Daten. Dabei ist es unerheblich, ob es sich hierbei um Daten über Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten oder sonstige natürliche Personen handelt.

Die aktuellen Ereignisse und Pressemeldungen über Datenschutzvorfälle in Unternehmen zeigen, wie wichtig der Schutz von personenbezogenen Daten sowie von Geschäfts- und Berufsgeheimnissen für ein Unternehmen ist und welcher Schaden bei Verstößen entstehen kann. Entsprechende Maßnahmen zum Datenschutz und der IT-Sicherheit dienen dem Schutz der Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner - und damit dem Schutz des Unternehmens.

Viele Anforderungen des Datenschutzes beziehen sich auch auf die Sicherheit der Informationstechnologie. Nur eine zuverlässig funktionierende und sichere IT-Infrastruktur ermöglicht die reibungslose Abwicklung produktiver und verwaltungstechnischer Geschäftsvorfälle und Prozesse.

Auch aufgrund von gesetzlichen Vorgaben durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist jedes Unternehmen verpflichtet, sich mit Datenschutz und Sicherheit auseinander zu setzen. Demnach ist unter anderem ein Datenschutzbeauftragter (DSB) zu bestellen, wenn bei automatisierter Datenverarbeitung mehr als neun Personen ständig personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder nutzen. Auch wenn nach dieser Regelung kein DSB zu bestellen ist, muss der Leiter der verantwortlichen Stelle, in der Regel der Inhaber des Unternehmens, die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des BDSG in anderer Weise sicherstellen.

Der Datenschutzbeauftragte

Die Leitung der verantwortlichen Stelle ist gegenüber dem Gesetzgeber für die Umsetzung des BDSG verantwortlich. In der Geschäftsleitung fehlt jedoch oft die Zeit, die Umsetzung der datenschutzrelevanten Anforderungen im Unternehmen zu initiieren und zu überwachen. Diese Aufgabe kann einem Datenschutzbeauftragten (DSB) übertragen werden. Dieser unterstützt Sie bei der Umsetzung des Datenschutzes im Unternehmen und hat Überblick über die technischen und gesetzlichen Anforderungen. Er dient als Ihr zentraler Ansprechpartner für alle Fragen zum Thema Datenschutz.

Die Aufgabe des DSB kann einem Beschäftigten (intern) oder einer Person außerhalb des Unternehmens (extern) übertragen werden. Bestellt werden darf jedoch nur, wer die erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt. Der DSB muss daher die technische und rechtliche Seite seiner Aufgaben kennen und gute Kenntnisse in allen Bereichen haben. Nicht zum DSB bestellt werden dürfen der Inhaber selbst, der Geschäftsführer oder sonstige gesetzlich oder verfassungsmäßig berufene Leiter. (Datev)

 

 

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