Vertragsrecht

05.04.2011 Harald Klein

Bau: Mängel sofort beseitigen

Handwerker im Bau und Ausbau kennen das Gewährleistungsrecht. Dennoch zögern manche nach Mängelrügen, zügig nachzubessern. Das kann teuer werden, warnt der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin.

Bild: iStockphoto
Nichts im Dunkeln lassen: Bei Mängelrügen lieber zügig handeln, sonst kommt die Rechnung von der Konkurrenz.

Mit der förmlichen Bauabnahme beginnt die Gewährleistungsfrist. Kommt es innerhalb dieser Frist zu einem Mangel, haben Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung. Der Auftraggeber muss den Mangel nennen und dessen Beseitigung innerhalb einer bestimmten Frist verlangen, erinnert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

"Mängelrügen umgehend aufgreifen"


Lässt der Bauunternehmer die Frist allerdings verstreichen, hat der Auftraggeber das Recht, ein anderes Unternehmen mit der Mängelbeseitigung zu beauftragen.  Die ursprüngliche Firma muss dann die Kosten der Mängelbeseitigung tragen. Das führt dann häufig zu Auseinandersetzungen.

„Im eigenen Interesse sollten Bau- und Handwerksfirmen diese vermeiden und Mängelrügen möglichst umgehend aufgreifen“, so der DAV.


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