19.12.2011

Auslandsreisen: Pauschbeträge 2012

Setzt der Betrieb Mitarbeiter im Ausland ein, kann der Arbeitgeber ihnen für Verpflegungsmehraufwendungen und für Übernachtungskosten je nach Reiseland bestimmte Pauschbeträge steuerfrei überweisen. Für einige Länder gelten ab 1. Januar 2012 höhere Pauschbeträge.

Hier ist die Liste der Pauschbeträge

Erstatten Arbeitgeber ihren Mitarbeitern diese Spesensätze, fallen weder Steuern noch Sozialabgaben an.

Weitere Hinweise zur Tabelle:
- Die neuen Pauschbeträge sind in der Tabelle fettgedruckt.
- Ist das Reiseland in der Tabelle nicht enthalten, sind die Werte von Luxemburg zu verwenden.
- Beim Reisen von Deutschland ins Ausland bestimmt sich der Pauschbetrag nach dem Ort, den der Mitarbeiter vor 24 Uhr Ortszeit erreicht hat.

Tipp: Die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen dürfen Unternehmer als Betriebsausgaben absetzen, die für Übernachtungskosten dagegen nicht. Sie sind nur eine steuerfreie Erstattung an die Mitarbeiter.

 

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