Arbeitsvertrag, Angehörige
Verträge
- Datum
26.10.2011
-
Dateiname
Arbeitsvertrag_An
gehrige
- Dateiformat
doc
- Dateigröße
130 kB
- Seitenzahl
3
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Gerade in Handwerksbetrieben ist es üblich, dass der Ehegatte mitarbeitet. Wenn eine solche Tätigkeit mehr als nur gelegentliche Hilfe ist, bietet es sich an, einen Arbeitsvertrag abzuschließen. Arbeitsverhältnisse unter nahen Angehörigen werden steuerlich nur anerkannt, wenn der Vertrag schriftlich niedergelegt ist und die Bedingungen so festgesetzt sind, wie auch unter Dritten üblich.
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